Spezialisierung Klinische Neuropsychologie
Die GNPÖ hat sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Qualitätszertifikat für den Fachbereich Klinische Neuropsychologie zu schaffen, welches nicht nur den nationalen Erfordernissen, sondern auch den auch internationalen Standards gerecht wird.
Weiterbildungscurriculum Klinische Neuropsychologie
Das Curriculum der Klinischen Neuropsychologie erfordert folgende theoretische und praktische Nachweise der Spezialisierungskompetenz.
1. Nachweis Theorie
Das theoretische Curriculum umfasst insgesamt 120 Fortbildungseinheiten aus folgenden drei Bereichen:
- Neuropsychologische Störungsbilder bzw. Fragestellungen (mind. 30 Einheiten)
- Neuropsychologische Diagnostik (mind. 30 Einheiten)
- Neuropsychologische Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen (mind. 30 Einheiten)
Begleitend dazu ist eine regelmäßige Supervision im Ausmaß von insgesamt 50 Einheiten zu absolvieren, wobei 20 Einheiten im Einzelsetting stattfinden müssen. Diese hat durch einen im selben Spezialisierungsbereich ausgewiesenen Berufsangehörigen (gem. Eintragung in der Liste des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministeriums http://klinischepsychologie.ehealth.gv.at/ ) oder durch eine Person mit gleichwertiger Kompetenz (im Sinne der Erfüllung der Kriterien, die zu einer Spezialisierung führen) zu erfolgen.
Um das theoretische Curriculum abzuschließen sind zwei Fallvorstellungsseminare (1x Begutachtung, 1x Behandlung) zu absolvieren. Dabei sollen zwei eigene neuropsychologische Fälle in einer Arbeit verschriftlicht und anschließend präsentiert und diskutiert werden.
Beim Nachweis aller 120 Einheiten erhalten Sie von uns ein Abschlusszertifikat (eine Zwischenbestätigung kann nicht ausgestellt werden). Dazu senden Sie bitte das Antragsformular sowie alle Teilnahmebestätigungen, der bei uns absolvierten Fortbildungen an info@gnpoe.at
2. Nachweis Praxis
Die facheinschlägige praktische Weiterbildung umfasst bei Vollzeitanstellung eine mehrjährige (mindestens zwei Jahre umfassende) Tätigkeit. Bei einer Teilzeitstelle verlängert sich der Zeitraum entsprechend. In freier Praxis und/oder bei projektspezifischer Tätigkeit sind insgesamt zumindest 2000 Arbeitsstunden (exklusive Vor- und Nachbereitungszeiten) zu belegen.
Dabei hat der Nachweis der Berufstätigkeit
- ein breites Spektrum an Störungsbildern bzw. Fragestellungen
- einschlägige Diagnostik (Methoden und Verfahren)
- Handlungskompetenz (Interventions-, Behandlungs- und Beratungskompetenzen)
- die jeweilige Frequenz im Spezialisierungsbereich aufzuzeigen
Es kann sich um ambulante, stationäre oder teilstationäre Einrichtungen handeln. Eine Zusammenarbeit mit einem möglichst breiten Netzwerk von Angehörigen verschiedener Gesundheitsberufe ist nachzuweisen. In der freien Praxis ist eine vergleichbare Zusammenarbeit mit Angehörigen verschiedener Gesundheitsberufe zu erwarten und eine solche aufzulisten.