Fortbildungspflicht
Für bereits zertifizierte beziehungsweise eingetragenen Kolleg/innen gilt eine verpflichtende neuropsychologische Fortbildung. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung ist ein jährlicher Nachweis über 16 Stunden Fortbildung im neuropsychologischen Bereich zu erbringen, um weiterhin in der Liste der Zertifizierten zu verbleiben. Davon können acht Stunden auch in Form von neuropsychologischer Intervision oder Supervision stattfinden. Diese Stunden können im Rahmen der gesetzlichen Fortbildungsverpflichtung von 150 Stunden in fünf Jahren laut § 33 Psychologengesetz 2013, BGBl. Nr. 182/2013 absolviert werden. Hierfür haben wir Seminare mit dem Vermerk „advanced“ versehen, um ein interessantes Angebot zu unterbreiten.